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Kapitalmarktrecht

SEITZ Law & Tax AG berät regelmässig Finanzinstitute und Kreditnehmer bei Finanzierungen und anderen Finanzmarkttransaktionen. Wir verfügen über ein ausgewiesenes Knowhow in Bezug auf komplexe Finanzierungsstrukturen und beraten Sie auch in regulatorischen Fragen.

Die Kompetenzen von SEITZ Law & Tax AG im Banken- und Finanzrecht erstrecken sich insb. auf folgende Bereiche:

  • Kredit- und Besicherungsverträge sowie damit verbundene Dokumentationen (Syndizierung, Absicherung etc.) und Restrukturierung von bestehenden Finanzierungen
  • OTC-Derivate, Securities Lending und Borrowing, Repo-Geschäfte, strukturierte Produkte
  • Bewilligungen für Banken, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen, regulierte Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre
  • Errichtung von Zweigniederlassungen, Vertretungen und Agenturen, insb. auch von ausländischen Instituten
  • Beratung in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten und Verfahren, insb. auch in Bewilligungs- und/oder Untersuchungsverfahren gegenüber der FINMA
  • Beratung in Compliance und Organisationsfragen

Im Kapitalmarktrecht erstrecken sich die Kompetenzen von SEITZ Law & Tax AG insb. auf folgende Bereiche:

  • Aufnahme von Eigenkapital mittels öffentlicher Platzierungen und/oder Privatplatzierungen auf dem schweizerischen und internationalen Markt, inkl. Börseneinführungen (Initial Public Offerings, IPOs), Kapitalerhöhungen (mit oder ohne Wahrung des Bezugsrechts), Sekundärkotierungen und Dual Listings
  • Ausarbeitung und Eingabe von Kotierungsgesuchen bei der SIX Swiss Exchange oder BX Berne eXchange für Beteiligungsrechte, kollektive Kapitalanlagen, Anleihen und Derivate, inkl. Wandelanleihen und hybride Finanzinstrumente
  • Beratung in Bezug auf rechtliche und regulatorische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wertpapieren und dem anschliessenden Sekundärhandel, inkl. Zweitplatzierungen (Secondary Offerings, SPOs) und Block Trades sowie Clearing und Settlement